Was ändert sich in puncto Gefährdungsbeurteilung und wie geht man bei geringer Gefährdung vor?
Neuerungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie alles Wichtige über Prüffristen, Instandhaltung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnungen und die Unterweisung der Beschäftigten werden anschaulich dargestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Bestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen und für bestimmte Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.