In dem Strahlenschutzgrundkurs werden Themen aus dem Bereich der Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie vermittelt. Dieser Kurs beinhaltet ebenfalls die Praktische Unterweisung nach ehemaliger Röntgenverordnung (RöV), als auch nach alter Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) (nur Theorie). Für den Teil nach StrlSchV muss vom Teilnehmer im Nachhinein noch eine 4-stündige praktische Unterweisung selbst organisiert und anschließend der zuständigen Behörde nachgewiesen werden.
Der Grundkurs ist immer Voraussetzung zur Teilnahme an weiterführenden Spezialkursen. Nach erfolgreicher Teilnahme können bei der zuständigen Ärztekammer Kenntnisse beantragt werden, die als Voraussetzung für den Beginn der Sachkundezeiten benötigt werden.